Die Gesetzlichen Sozialversicherungen

Ziel der Sozialversicherung ist es, auch den Personenkreisen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen werden würden. Um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken (z.B. Gesunde und Kranke) zu vermeiden besteht in der Regel Versicherungspflicht.

Die Beiträge werden meist nach dem Arbeitseinkommen berechnet.

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Arbeitslosenversicherung

Rentenversicherung

Ein Prozentsatz vom Lohn wird abgezogen.

Wie hoch ist der Prozentsatz bei der AOK Tübingen?

http://www.aok.de/bawue/rd/2371.htm

http://www.aok.de/bawue/rd/2130.htm

Sozial heißt:

Alle bezahlen und wer es nötig hat, bekommt eine Leistung.

Sozialversicherungen   Prozentsatz
Krankenversicherung    
   
Pflegeversicherung    
   
Arbeitslosenversicherung    
   
Rentenversicherung    
   
Gesamtprozentsatz des Arbeitnehmers  
Abzüge    

Ein Beitragsrechner

http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossiers/beitraege/070__beitragsrechner/rechner__nav.html

Es gibt viele Versicherungen. Ein Beispiel:

Beitragssätze TKK

ab 1.7.2005 (einheitlich im gesamten Bundesgebiet)
Krankenversicherung    
allgemeiner Beitragssatz mit Krankengeld frühestens ab der 7. Woche 12,8%
ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld 11,8%
erhöhter Beitragssatz mit Krankengeld vor

Beginn der 7. Woche

14,6%
Zusatzbeitrag (ab 1. Juli 2005) für alle Mitglieder 0,9%
Pflegeversicherung   1,7%
inkl. Zusatzbeitrag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz   1,95%
Rentenversicherung   19,5%
Arbeitslosenversicherung   6,5%
 
TK / 01.07.2005
  Ausdruck vom 25.09.2005